Erweitertes Führungszeugnis im Sportverein: wer Einsicht nimmt und welche Daten bleiben

Für ehrenamtliche Jugendaufgaben regelt § 72a SGB VIII Tätigkeitseignung und Datensparsamkeit; nicht jede Person und nicht jedes Dokument wird gleich behandelt.

Auf einen Blick

  • Tätigkeit und Kontaktintensität prüfen
  • Zuständigkeiten vertraulich festlegen
  • Keine vollständigen Führungszeugnisse sammeln
  • Löschung und Aktualisierung organisieren
  • Führungszeugnis ist kein vollständiges Schutzkonzept

1. Tätigkeit und Kontaktintensität prüfen

§ 72a SGB VIII regelt unter anderem den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von bestimmten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Für neben- und ehrenamtliche Tätigkeiten sind Art, Intensität und Dauer des Kontakts sowie die jeweils getroffenen Vereinbarungen mit Trägern der Jugendhilfe relevant. Daraus folgt keine pauschal identische Prüfpflicht für jeden Erwachsenen im Sportverein.

2. Zuständigkeiten vertraulich festlegen

Kläre in Abstimmung mit zuständigen Trägern beziehungsweise Jugendamt, für welche Vereinsaufgaben eine Einsichtnahme erforderlich ist und wer diese organisatorisch durchführt. Beschreibe Betroffenen das Verfahren und benenne eine vertrauliche Kontaktperson. Der Schutz der Kinder darf nicht zu offener Verbreitung höchstpersönlicher Informationen führen.

3. Keine vollständigen Führungszeugnisse sammeln

§ 72a Absatz 5 SGB VIII begrenzt die Daten, die aus nach Absatz 3 oder 4 eingesehenen Führungszeugnissen erhoben und gespeichert werden dürfen, insbesondere auf Einsichtnahme, Datum und bestimmte Eignungsinformationen. Es gibt dadurch keine allgemeine Erlaubnis, Kopien anzufertigen oder vollständige Einträge in einer Teamcloud abzulegen. Zugriffsrechte sind eng zu beschränken.

4. Löschung und Aktualisierung organisieren

Nach § 72a Absatz 5 sind die gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen, wenn die betreffende Tätigkeit nicht ausgeübt wird, beziehungsweise spätestens sechs Monate nach der letztmaligen Ausübung. Die Regelungen zur wiederholten Vorlage und konkrete Vereinbarungen müssen gesondert geklärt werden. Dokumentiere einen sicheren organisatorischen Löschprozess statt Daten dauerhaft im Personalarchiv zu behalten.

5. Führungszeugnis ist kein vollständiges Schutzkonzept

Die dsj-Handreichung Safe Sport stellt Prävention und Intervention nebeneinander. Vertrauenspersonen, klare Verhaltensregeln, Meldewege und Schulungen bleiben notwendig; ein eingesehenes Führungszeugnis allein beweist keine gefahrlose Betreuung. Für die rechtliche Bewertung einer konkreten Person oder Trägervereinbarung ist fachliche Unterstützung erforderlich.

Weiterführende Quellen

Weiterlesen