Spielunterbrechung und Spielabbruch: Sicherheit für Schiedsrichter und Teams
IFAB-Regel 5 erlaubt bei schweren Störungen oder gefährlichen Umständen Unterbrechung, Aussetzung oder Abbruch. Entscheidend sind Lagebeurteilung, Sicherheit und sachlicher Bericht.
Auf einen Blick
- Befugnis und Schutzauftrag kennen
- Störung und akute Gefahr unterscheiden
- Spielverantwortliche ruhig informieren
- Sachverhalt für den Bericht trennen
- Wettbewerbsregeln und Nachbereitung beachten
1. Befugnis und Schutzauftrag kennen
Nach IFAB-Regel 5 hat die Spielleitung Befugnisse zur Durchsetzung der Spielregeln und kann bei bestimmten äußeren Eingriffen das Spiel unterbrechen, aussetzen oder abbrechen. Dazu zählen zum Beispiel unzureichendes Flutlicht oder geworfene Gegenstände, je nach Schwere der Lage. Die konkrete Entscheidung muss zum tatsächlichen Vorfall passen und darf nicht als automatischer Abbruch bei jedem Zwischenruf dargestellt werden.
2. Störung und akute Gefahr unterscheiden
Stellt ein zweiter Ball oder ein Zuschauerpfiff eine vorübergehende Einwirkung dar, gelten die dazu in Regel 5 aufgeführten Spielleitungsentscheidungen und Wiederaufnahmen. Bei Gewalt, konkreter Bedrohung oder unsicheren Rahmenbedingungen hat die Sicherheit Vorrang. Hole bei akuter Gefahr gegebenenfalls sofort externe Hilfe und lass dich nicht zu einer riskanten Fortsetzung drängen.
3. Spielverantwortliche ruhig informieren
Informiere die beteiligten Mannschaftsverantwortlichen über eine notwendige Unterbrechung in sachlicher Weise, soweit dies die Situation sicher zulässt. Beziehe weitere Spieloffizielle und berechtigte Sicherheitsverantwortliche ein. Es gibt keine generelle Pflicht, eine gefährliche Situation erst mehrfach zu ignorieren oder eine fest erfundene Wartefrist verstreichen zu lassen.
4. Sachverhalt für den Bericht trennen
Regel 5 verlangt die Meldung relevanter Vorfälle und Disziplinarmaßnahmen an zuständige Stellen. Dokumentiere deshalb Zeitpunkt, beobachtbare Handlungen, bereits ergriffene Maßnahmen und gegebenenfalls Zeugenaussagen getrennt von Schlussfolgerungen. Behaupte keine nicht selbst wahrgenommenen Drohungen als eigene Feststellung; die weitere sportrechtliche Wertung ist Sache der zuständigen Instanzen.
5. Wettbewerbsregeln und Nachbereitung beachten
Ob und wie ein Spiel wieder angesetzt oder gewertet wird, bestimmen nicht allein die allgemeinen IFAB-Spielregeln, sondern auch Wettbewerbsbestimmungen und Entscheidungen des Verbands. Suche nach einem belastenden Vorfall geeignete Unterstützung und debriefe die Abläufe mit zuständigen Stellen. Die Sicherheit von Schiedsrichtern, Spielern und Zuschauern ist kein taktisches Verhandlungsthema.